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Reitlehrerversicherung

Eine Reitlehrerhaftpflicht sollten alle Personen haben, die selbstständig Reitunterricht erteilen, denn als Reitlehrer üben Sie eine gleichermaßen faszinierende wie verantwortungsvolle Tätigkeit aus.
Alle Personen, die selbstständig Reitunterricht erteilen, müssen deshalb eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung besitzen. Diese gilt auch für Aushilfsreitlehrer und Vertretungen. Denn als Reitlehrer in Verbindung mit ungeübten Schülern und Pferden kann sehr viel Unvorhergesehenes passieren.
Die Kosten einer Reitlehrerversicherung können in ihrer Höhe stark variieren: Sie hängen zum einen davon ab, ob der Reitlehrer einen Ausbildungsnachweis hat oder ob er ohne Bescheinigung Unterricht erteilt. Daneben kommt es auch darauf an, wie hoch die Selbstbeteiligung und die Deckungssumme ausfallen soll: So erfordert eine Versicherungssumme von 15 Mio. Euro naturgemäß einen höheren Beitrag als eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro. Wenn der gewählte Tarif gleichzeitig Schäden am Berittpferd abdeckt, kann sich der Beitrag ebenfalls erhöhen.
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